Was gibt es Neues bei mir?

Wussten Sie schon? -  Adhäsivbrücken

Freiendbrücken gehören nun zu einem gewissen Grad mehr zur Regelversorgung.

Seit 4. Mai 2016 haben auch Patienten, die das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben das Recht auf eine Adhäsivbrücke. Die Adhäsivbrücke mit einem Flügel zum Ersatz eines Schneidezahnes, gilt nun für alle Altersgruppen.

Die Altersbeschränkung vom beginnenden 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gibt es dennoch weiterhin. Die Einschränkung wurde hier nach oben korrigiert. Das heißt es können in dieser Altersgruppe nun zwei fehlende Frontzähne ersetzt werden. Diese Beschränkung ist ausschließlich den Jugendlichen vorbehalten!

Die Bema-Leistungen 93a und 93b besagen, dass die Adhäsivbrücke ein Metallgerüst aufweisen muss sowie eine vestibuläre Verblendung. Ändert sich das Material oder der Umfang der Verblendung ist die Adhäsivbrücke immer über die GOZ nach 5150 zu berechnen und wird automatisch zur gleichartigen Versorgung.

93a        Adhäsivbrücke mit einem Flügel

Bei Jugendlichen zwischen dem 14. und vollendeten 21. Lebensjahr können zwei nebeneinander fehlende Schneidezähne zweimal mit der Position 93a in Ansatz gebracht werden, da die Adhäsivbrücken hier nur jeweils einen Flügel aufweisen würden.

93b       Adhäsivbrücke mit zwei Flügeln

Die Position nach 93b kann jeweils nur in der bekannten Altersbeschränkung berechnet werden! Für alle Patienten, die das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben ist die Leistung immer gleichartig und entsprechend nach GOZ zu berechnen (5150).

Bei dem neu entstanden Festzuschuss 6.8.1 für das Wiederbefestigen einer Adhäsivbrücke gibt es keine Alterseinschränkung.

Auch die Art der Adhäsivbrücke spielt hier keine Rolle, d. h. es ist egal ob es sich um eine Brücke mit Metallgerüst oder ein vollkeramisches Gerüst handelt.

Es ist darauf zu achten, egal ob bei Neuanfertigung oder bei Wiedereingliederung, bei den Adhäsivbrücken nach Bema 93a oder b bzw. nach GOZ 5150, ist das adhäsive Befestigen bereits Leistungsinhalt der Position und kann nicht zusätzlich berechnet werden!

 

Stand: September 2020

Wussten Sie schon? - Schienenkontrolle GOZ

In der GOZ gibt es die Schienenkontrollen nach 7040 und 7050 !

Das Wissen Sie sicher, aber wussten Sie auch dass Vorsicht geboten ist bei der Berechnung der 7040 in Zusammenhang mit einem Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche?

Nein!?

Die 7040 besagt die Kontrolle eines Aufbissbehelfes ohne Veränderung der adjustierter Oberfläche. Das heisst also, der Aufbissbehelf darf nur am Rand gekürzt oder ohne jegliche Einschleifmaßnahmen kontrolliert werden.

Die Kontrolle nach 7050 ist entsprechend ausschließlich der 7010, 7060 und 7020 vorbehalten, solange es bei den letzteren mit adjustierter Oberfläche gearbeitet ist.

Quelle: August 2020

Wussten Sie schon ? - Platzhalter

Die Abrechnung eines Platz- bzw. Lückenhalters kann von jedem Zahnarzt

berechnet werden.

Die Berechnung erfolgt über die kieferorthopädische Leistung 123a und

kann pro Kiefer berechnet werden.

Eine anschließende Kontrolle nach 123b kann einmal im Quartal abgerechnet werden.

 

123a Kieferorthopädische Maßnahmen mit herausnehmbaren Geräten zum Offenhalten von Lücken infolge vorzeitigem Milchzahnverlustes, je Kiefer

Bei der erforderlichen Abformung für die Herstellung des Lückenhalters kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 2,80 pro Abformung berechnet werden. Dabei ist es nicht mehr relevant bei welcher Krankenkasse der Patient versichert ist.

 

123b Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal

Zu den Kontrollen gehören auch Einschleifmaßnahmen und das Biegen der Klammern und sind somit nicht separat als „sk“ berechenbar.

 

In der „herkömmlichen“ Zahnarztpraxis kann die Abrechnung über die KZV unterschiedlich erfolgen.

Es hängt davon ab, ob das entsprechende Kfo-Modul in der Software freigeschaltet ist. Dann kann die Abrechnung, wie alle anderen Abrechnungen, online und dementsprechend papierlos erfolgen.

Ist das Modul nicht freigeschaltet erfolgt die Abrechnung in diesem Fall handschriftlich.

Bei der handschriftlichen Abrechnung ist zu beachten, dass die Laborleistungen aus dem Fremdlabor im untersten Feld komplett übertragen müssen. Die Fremdlaborrechnung bei der KZV einzureichen ist nicht ausreichend, zumindest in Niedersachsen.

 

Gleiches gilt selbstverständlich auch bei einem Eigenlabor, dann werden die BEL II Leistungen händisch in der Spalte darüber eingetragen.

Da Original wird am Quartalsende zur KZV geschickt und eine Kopie verbleibt in der Praxis.

 

Stand: Mai 2020

 

Abrechnung sonstige Kostenträger

 

 Mein Buch für die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse.

 

->Das Buch wurde am 28. Januar 2015 veröffentlicht und kann über epubli.de, amazon, oder direkt über mich bezogen werden -> Shop

 

Fachartikel bei Spitta

Der nächste Artikel hat ein bisschen gedauert, aber nun ist er veröffentlicht.

Ich habe Ihnen den Link zum Stöbern selbstverständlich wieder zur Verfügung gestellt:

https://www.spitta.de/fachthemen/zahntechnik/abrechnung/story/abrechnung-von-cmd-schienen-in-der-zahntechnik__105.html

 

Am 30.06.2017 wurde endlich eine weiterer Artikel von mir auf spitta.de veröffentlicht. Lesen Sie selbst:

https://www.spitta.de/fachthemen/zahnmedizin/abrechnung/story/abrechnung-mit-sonstigen-kostentraegern-berufsgenossenschaftunfallkasse-__140.html?tx_spidirectory_pi1%5Bbegin_at%5D=0&cHash=d8bd9d2a9eddd76a816452b36e698757

 

Dazu gibt es bald noch einen zweiten Teil ;-)

Am 6.10.2017 wurde endlich der zweite Teile des Artikels über die Abrechnung mit den sonstigen Kostenträgern Berufsgenossenschaft/ Unfallkasse.

Viel Freude beim Lesen:

https://www.spitta.de/fachthemen/zahnmedizin/abrechnung/story/so-rechnen-sie-zahnersatz-ueber-die-unfallkasseberufsgenossenschaft-richtig-ab__170.html

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